Ihre
Kosten
Ihre Anfrage an
den Anwalt kostet Sie zunächst nichts. Der Anwalt wird Ihnen einen
Kostenvoranschlag erstellen und erst dann entscheiden Sie, ob Sie die
Beratung in Anspruch nehmen wollen und zur Zahlung der Kosten bereit
sind. Erst wenn Sie den Kostenvoranschlag akzeptieren, erhalten Sie auch
die Beratung.
Die Höhe der
Kosten setzt der Anwalt fest. Hierbei sind der Umfang und die Bedeutung
der Angelegenheit von maßgeblicher Bedeutung. Im Falle einer Erstberatung
darf der Anwalt regelmäßig keine höhere Gebühr als
180,00 € zzgl. USt., also insg. 208,80 € nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung
berechnen. Selbstverständlich sind auch Honorarvereinbarungen über
ein höheres oder geringeres Honorar grundsätzlich zulässig.
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